Die Bauvoranfrage
Wer sie braucht und wofür sie gut ist
Sobald ein Gebäude errichtet wird, benötigt man in der Regel eine Genehmgung. Bereits vor der genauen Bauplanung und dem Bauantrag klärt die sogenannte Bauvoranfrage, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist.
Die Bauvoranfrage ist somit ein gutes Mittel, mehr Sicherheit zu erlangen, wenn ein Bauvorhaben in Angriff genommen werden soll, denn ist aufgrund der Anfrage erst einmal ein Bauvorentscheid durch die zuständige Behörde erteilt, sind alle darin enthaltenen Genehmigungen rechtlich bindend.
Welche Vorteile die Bauvoranfrage bietet und wann sie sinnvoll ist
Eine Bauvoranfrage bietet Bauherren den Vorteil, Gewissheit darüber zu erhalten, ob ihr Bauvorhaben von der zuständigen Behörde grundsätzlich genehmigt werden kann und mit dem Baurecht vereinbar ist. Auf diese Weise werden Planungsrisiken von vornherein minimiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Grundstück in einem Bereich liegt, für das kein offizieller Bebauungsplan existiert. Hauptsächlich sind das nahezu alle Grundstücke, die bereits vor 1960 in Teilen bebaut waren.
In solchen Fällen schafft die Bauvoranfrage beste Voraussetzungen für die Erteilung einer endgültigen Baugenehmigung. Zudem kann sie zur Wertsteigerung beitragen, wenn das Grundstück verkauft werden soll.
Wie und an wen muss eine Bauvoranfrage gestellt werden?
Die Bauvoranfrage ist stets an das örtliche Bauordnungsamt oder an die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Die Anfrage muss immer in schriftlicher Form gestellt werden. Soll ein Haus auf einem Grundstück errichtet werden, dessen Eigentümer der angehende Bauherr ist, so ist dieser berechtigt, die Anfrage zu stellen.
Soll das Grundstück jedoch erst noch gekauft werden um später eine Immobilie darauf zu errichten, muss die Anfrage mit einer entsprechenden Vollmacht des aktuellen Grundstücksbesitzers gestellt werden.
Es ist wahlweise möglich, eine Bauvoranfrage formlos oder förmlich zu stellen. Dabei ist es wichtig, dass der Bescheid bei einer formlosen Anfrage keine rechtsbindende Wirkung hat. Empfehlenswert ist daher immer eine förmliche Anfrage. Zahlreiche Behörden stellen hierfür ein spezielles Formular zur Verfügung. Es nennt sich „Antrag auf Vorbescheid“.
Wie lange dann die Prüfung der Bauvoranfrage durch die jeweilige Baubehörde dauern kann, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Meist ist die Bearbeitung nach spätestens drei Monaten erledigt.
Welche Elemente sollte eine Bauvoranfrage enthalten und wie sollte sie gestaltet sein?
Die Bauvoranfrage ist weniger umfangreich als der eigentliche Bauantrag. Wie dieser besteht sie aus den benötigten Unterlagen sowie einem Fragenkatalog, den die zuständige Behörde beantworten muss. Wichtig ist, dass die enthaltenen Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten sein müssen.
Mögliche Fragen wären zum Beispiel, ob bestimmte Bäume gefällt werden dürfen, ob eine Überschreitung von festgelegten Baugrenzen rechtlich ermöglicht werden kann oder ob die geplanten Abmessungen des Hauses baurechtlich zulässig sind.
Um tatsächlich alle wichtigsten Aspekte zu berücksichtigen, damit das Haus sicher und nach den Wünschen des zukünftigen Bauherren geplant werden kann, ist die Unterstützung eines Baupartners bei der Erstellung der Bauvoranfrage hilfreich.
Wichtige Unterlagen für die Bauvoranfrage
Neben dem Fragenkatalog müssen gemeinsam mit der Bauvoranfrage einige Unterlagen eingereicht werden. Um welche es sich dabei handelt, ist abhängig von der jeweiligen Bauvorlagenordnung (BauVorIVO) des entsprechenden Bundeslandes.
Unter anderem können ein Auszug aus der amtlichen Flurkarte, eine Baubeschreibung, eine Nutzungsbeschreibung, Bauzeichnungen, wie Lageplan und Grundriss, Schnittzeichnungen und Pläne für Wasserversorgung und Entwässerung, die Baulasten in Kopie sowie ein Auszug aus dem Grundstücksnachweis oder eine Berechnung des Bruttorauminhalts gefordert sein.
Was kostet die Bauvoranfrage?
Bundesweit sind die Kosten für eine Bauvoranfrage je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich aber richten sie sich nach dem Umfang des Fragenkatalogs und somit nach dem Bearbeitungsaufwand.
Für ein einfaches Eigenheim liegen Sie in etwa zwischen 50 und 200 Euro. Für größere Bauvorhaben mit umfangreichem Fragenkatalog können aber durchaus auch Kosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro entstehen.