Der Verbraucherbauvertrag - Das müssen Sie beachten.

Der Verbraucherbauvertrag

Den Durchblick im Rechtsdschungel behalten

Romane, Zeitschriften und Tageszeitungen sind bei vielen Menschen nicht aus dem Alltag wegzudenken, egal ob zum Anfassen oder digital. Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gehören hingegen nicht zur klassischen Alltagslektüre und fordern deshalb Ihre volle Aufmerksamkeit. Was Sie bei Ihrem individuellen Verbraucherbauvertrag zu beachten haben und inwiefern er sich von anderen Verträgen unterscheidet, erfahren Sie hier.

Erst Angebot, dann Verbraucherbauvertrag

Bei der Planung Ihrer eigenen vier Wände kommen Sie mit uns ins Gespräch und wir halten Ihre Vorstellungen und Wünsche in einem unverbindlichen Angebot fest.

Bevor schlussendlich der Verbrauchervertrag unterzeichnet wird, folgt als Zwischeninstanz das konkrete Angebot. In diesem Angebot können Sie alle detaillierten Angaben zur Bau- und Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung Ihrer mündlichen Vereinbarungen und Notizen prüfen und etwaige Änderungen veranlassen. Denn dieses Angebot stellt am Ende die Basis für Ihren Verbraucherbauvertrag dar. Es gilt: je konkreter, desto besser. Am Ende zählt nämlich einzig und allein der Verbraucherbauvertrag und keine mündlichen Vereinbarungen.

 

Unser Tipp:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – machen Sie sich während der Planung Ihres Hausbauprojekts eigenständig Notizen, denn mündliche Vereinbarungen werden am Ende nicht berücksichtigt. Denn die Vertragsverhandlungen beginnen bereits während der Planungsphase.

Was ist der Verbraucherbauvertrag?

Bei einem Verbraucherbauvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Bauunternehmer von einem Bauherren zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Grundsätzlich dient dieser Verbraucherbauvertrag der Ausbaustufe schlüsselfertig und sichert den Verbraucher mit zusätzlichen Neuerungen ab:

  • 14-tägiges Widerrufsrecht des Bauherren
  • Pflicht zur Vorlage einer Baubeschreibung vor Vertragsunterzeichnung
  • Begrenzung der Höhe der Abschlagszahlungen
  • Vertragserfüllungssicherheit vor Anforderung der ersten Rate
  • Herausgabepflicht für wichtige Unterlagen

Die Elemente des Verbraucherbauvertrages

1. Bau- und Leistungsbeschreibung

Hier wird für Sie nochmals die Definition Ihres schlüsselfertigen Hauses deutlich, da hier alle Angaben zu den Gewerken als auch zum Material festzuhalten sind. Behalten Sie auch an dieser Stelle im Hinterkopf: je konkreter, desto besser. Denn wenn etwas nicht angegeben werden kann, darf es nicht einfach fehlen, sondern es muss im Verbraucherbauvertrag nachvollziehbar sein, dass es aus bestimmten Gründen nicht angegeben werden kann.

Denn Sie als Bauherr bezahlen nur das, was hier festgehalten ist und ebenso erhalten Sie nur die Leistung, die angegeben ist. Bei Town & Country Haus fehlen bis zum bezugsfertigen Status Ihres Eigenheims lediglich die Tapezier- und Bodenverlegearbeiten – auch diese Informationen sind im Verbraucherbauvertrag nachzulesen.

Tipp: Prüfen Sie was im Verbrauchbauvertrag enthalten ist, was bezahlt wird und was Sie selbst zu leisten haben.

2. Fertigstellung

Planungssicherheit ist für Bauherren wie Sie das A und O. Ein Grund mehr, wieso ein verbindlicher Fertigstellungstermin bei Bauherren Erleichterung schaft, denn dadurch können Sie doppelte Wohnkosten sparen und wissen bereits zu Beginn Ihres Hausbaus, wann Sie Ihre eigenen vier Wände beziehen können.

Denn die meisten Arbeitgeber schätzen eine Jahresplanung für den Urlaub, weshalb Sie Ihre Eigenleistungen und den Einzug getrost während des Urlaubs vollziehen können – ohne doppelte Belastung.

Tipp: Wenn Ihr Fertigstellungstermin wegen des unbekannten Baubeginns zur Vertragsunterzeichnung nicht zu nennen ist, lassen Sie auch diese Information im Verbraucherbauvertrag festhalten.

3. Widerrufsrecht

Wie bei anderen Verträgen haben Sie auch beim Verbrauchbauvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

4. Bauplanung ändern

Erfahrungsgemäß sind nachträgliche Änderungen am Bauplan nicht ohne weiteres möglich. In diesem Zusammenhang gilt es auch den Verbraucherbauvertrag vom Bauträgervertrag zu unterscheiden, da nur beim Verbraucherbauvertrag Änderungen vom Bauherren anzuordnen sind. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem regionalen Town & Country Partner.

5. Abschlagszahlungen

Bei Verbraucherbauverträgen ist die Höhe der Abschlagszahlungen auf 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt. Dadurch soll das Risiko versteckter Vorleistungen in Form von überhöhten Abschlagszahlungen in Zusammenhang mit einem treuhänderisch verwalteten Baugeldkonto vermieden werden.

6. Sicherheiten

Mit dem Hausbau-Schutzbrief von Town & Country Haus sind Sie vor, während und nach dem Hausbau rundum abgesichert. Darin ist unter anderem eine 4-fache Baufertigstellungs-Bürgschaft enthalten.

Bauen mit Town & Country - Massiv gebaute Wohnträume
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Massiv gebaute Wohnträume:

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  • schlüsselfertig gebaut und individuell für jede Lebenssituation

 

Alternativen zum Verbraucherbauvertrag

Bauträgervertrag

Wenn Sie sich Ihren Traum mit einem Bauträger erfüllen möchten, sollten Sie bedenken, dass Sie dann nicht als Bauherr agieren. Ein Bauträger baut auf eigene Verantwortung ein Haus auf seinem Grundstück und verkauft dann beides an einen Interessenten. Für die Übertragung des Eigentums ist ein notariell beglaubigter Bauträgervertrag notwendig, wir werden Ihnen im Vorfeld 14 Tage zur Prüfung zuschreiben

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Sie wünschen sich ein Haus, das Ihnen alles bietet – ohne überflüssige Spielereien? Dann treten Sie ein.

Architektenvertrag

Je nachdem, welche Leistungen dem Architekten vom Bauherren zugeschrieben werden, sollte der Vertrag so detailliert wie möglich sein. Dabei unterscheidet man folgende Varianten:

  • Architekten mit der Planung beauftragen und daraufhin ein Bauunternehmen für die Ausführung engagieren
  • Architekten für alles beauftragen sowie das Bauunternehmen durch den Architekten engagieren lassen

Der Verbraucherbauvertrag fasst Ihr persönliches Hausbau-Projekt schriftlich zusammen, weshalb es für Sie fatal ist, wenn sich Fehler im Vertrag einschleichen. Mehrkosten für die Umsetzung Ihres Lebens(t)raumes, Stress als auch ein längerer Hausbau können dabei die Folgen sein. Prüfen Sie aus diesem Grund Ihren Verbraucherbauvertrag exakt und ziehen Sie je nach Notwendigkeit einen Experten hinzu.

Bei Town & Country Haus erhalten Sie ein schlüsselfertiges Haus mit einem detaillierten Verbraucherbauvertrag und einem zusätzlichen Hausbau-Schutzbrief, der Sie vor, während und nach dem Hausbau absichert.

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