Das Beurkundungsgesetz

Darum ist das Beurkundungsgesetz für jeden Bauherren so wichtig

Wer eine Immobilie erwirbt oder bauen möchte, muss den Kauf des Grundstücks und des Hauses beurkunden lassen. Die Erfordernisse dafür kennt der Experte.

Als Bauherr erfüllen Sie sich einen lang gehegten Traum. Endlich unabhängig von Mietsteigerungen, endlich die eigenen vier Wände! Aber es gibt auch bürokratische Erfordernisse, die von Ihnen und dem Bauträgerunternehmen einzuhalten sind. Grundlage hierfür ist das Beurkundungsgesetz, Ansprechpartner sind Notare. Lesen Sie hier, was Sie darüber wissen müssen. 

Kompakt: Das Beurkundungsgesetz im Überblick 

Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) gibt es schon seit dem Jahr 1969. Es regelt die Beurkundungen, die durch einen bestellten Notar vorzunehmen sind. Diese Beurkundungen sind nach strengen Formerfordernissen zu verwirklichen. Sie dienen dazu, einen Vertrag im Rahmen einer notariellen Niederschrift besonders zu bestätigen. Solche Verträge sind regelmäßig auch und vor allem im Bau- oder Immobilienwesen zu finden. 

Auch Beglaubigungen und Verwahrungen sind Aufgaben des Notars, die im Beurkundungsgesetz geregelt werden. Beglaubigungen bestätigen eine Richtigkeit, beispielsweise einer Unterschrift. Im Rahmen von Verwahrungen kann ein Notar auch Sachen und/oder Schriftstücke aufbewahren. 

Zwischen dem Beurkundungsgesetz und dem Bauwesen bestehen bestimmte Zusammenhänge, die Bauherren kennen und beachten sollten. 

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Der Bauträgervertrag

Wer eine Immobilie von einem Bauträgerunternehmen erwirbt, kann keinen Kaufvertrag (wie beispielsweise beim Autokauf) zwischen Bauherr und Bauträgerunternehmen abschließen. Diese Art von Rechtsgeschäften erfordern einen notariellen Vertrag. Auch der klassische Immobilienverkauf vom alten Eigentümer an den neuen zählt selbstverständlich dazu. 

Wie bei jedem Vertrag bringt auch der Bauträgervertrag Pflichten für die beiden Parteien mit sich. Der Bauträger beispielsweise hat die Immobilie zu errichten beziehungsweise umzubauen und dem Bauherren das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Der Bauherr hat die Verpflichtung, den Kaufpreis zu zahlen. 

Beide Parteien haben einen Notar zu bestellen, der die Beurkundung ihres Vertragsverhältnisses vornimmt. Dabei ist die Sorgfaltspflicht des Notars natürlich besonders relevant. Dazu gehört die Aufgabe, die beiden Parteien über den Vertrag zu belehren und auf eine faire Vertragsgestaltung hinzuweisen. Das schließt jedoch nicht aus, dass der Käufer sich davon nicht zu überzeugen hätte, denn im Notariat werden keine Fragen wirtschaftlicher oder technischer Art geklärt. 

Wird eine Immobilie aus der Hand eines Bauträgers erworben, ist es gesetzlich festgelegt, dass der Entwurf für den Vertrag mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung zuzusenden ist, damit er gewissenhaft geprüft werden kann. Natürlich können in dieser Zeit auch Fragen an das Notariat gerichtet oder der Notarbesuch effizient vorbereitet werden.

Anwesenheit beim Notartermin

Derjenige, der eine Immobilie erwirbt, hat beim Notartermin in aller Regel anwesend zu sein. Denn der Notartermin dient dem Schutz des Erwerbers, der vom Notar kompetent belehrt und informiert wird. Nur in Ausnahmefällen kann er durch eine Vertrauensperson (oft durch den Ehepartner) vertreten werden. 

Vom Bauträgerunternehmen hat ein verantwortlicher Vertreter zum Notartermin zu erscheinen, wenn der Inhaber diesen nicht persönlich wahrnehmen sollte. Dem Bauträgerunternehmen dient die notarielle Beurkundung ebenfalls zur Rechtssicherheit. 

Die notarielle Beurkundung ist somit ein wesentliches Element im Bauträgervertrag und im Beurkundungsgesetz fest verankert. 

Fazit: Das Beurkundungsgesetz ist für beide Parteien wichtig

Die Regelungen im Beurkundungsgesetz sind keine Schikane, sondern sinnvolle Einrichtungen um Ihren Hausbau abzusichern. Sie dienen dem korrekten Vertragsabschluss und einer fairen Vertragsbeziehung zwischen Bauherren und Bauträger, die durch das Beurkundungsgesetz nachhaltig unterstützt werden kann. 

Dies ist im Bauwesen besonders wichtig, da hier in der Regel hohe Summen verhandelt werden. Die notarielle Beurkundung schützt vor Fallstricken, die sich im Nachhinein als unerfreuliches Ärgernis beziehungsweise als echter Nachteil erweisen können. 

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