Tipps rund um das Grundstück
So finden Sie das passende Grundstück
Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchte, muss einiges im Bezug auf die Suche des Grundstückes beachten, denn es handelt sich nicht einfach nur um Bauland, sondern um eine Investition in die Zukunft. Um ein Grundstück zu finden, sollten Sie sich zu Anfang eine geeignete und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Checkliste zusammenstellen. Wichtig ist, dass diese Checkliste alles enthält was Ihnen und Ihrer Familie wichtig ist. Ziehen Sie sich einfach kurz zurück und überlegen Sie: Wie weit ist zukünftig mein Arbeitsweg? Gibt es Schulen und öffentliche Einrichtungen in der Nähe? Ist die Umgebung des Grundstücks passend für Kinder? Kann ich mich auf dem Grundstück wirklich frei entfalten oder gibt es strenge Auflagen?
All das schränkt Ihre Auswahl zwar ein, ist aber wichtig um das ideale Grundstück zu finden. Vor Ort zählt dann zunächst einmal Ihr ganz persönlicher Eindruck vom Grundstück und die Frage ob Sie es sich vorstellen können dort zu leben.
Folgende Tipps helfen Ihnen dann bei der Grundstückssuche:
Wo finden Sie ein Grundstück?
Bisweilen ist es so, dass die Kreditraten für die Baufinanzierung niedriger ausfallen als die monatliche Miete. Für viele Familien heißt es daher: Raus aus der Wohnung und rein ins eigene Haus. Denn, ist der Kredit einmal abbezahlt, lebt es sich nachweislich deutlich besser im eigenen Haus. Aufgrund niedriger Zinsen und einem regelrechten Bauboom, aber auch wegen zu geringer Aktivitäten des Staates aus den letzten Jahren, werden Grundstücke knapp. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei auf die Grundstückssuche zu gehen:
Bevor neues Bauland entsteht, versuchen Städte und Gemeinden immer erst vorhandene Baulücken zu schließen. Für Bauträger sind diese Lücken meist unattraktiv, denn sie wollen größere Gebiete erschließen. Genau hier ist Ihre Chance! Auch wenn Baulücken oft schmal sind, mit den richtigen Lösungen steht einer Bebauung nichts im Wege. Schmale Häuser wie das Aura 125 oder kompakte Häuser wie das Stadthaus 100 machen es möglich. Also, beim nächsten Sonntagsspaziergang – Augen auf!
Auch hier entstehen Chancen für Sie. Im Rahmen des Erbbaurechtes (auch Erbpacht genannt) zahlt der Bauherr einen Erbbauzins an den Besitzer und darf das Grundstück nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten. Die Zahlung des Erbbauzinses wird vertraglich vereinbart und beträgt meist 99 Jahre.
Auch Kommunen wollen ihre Grundstücke verkaufen. Ein Blick auf deren Websites oder in die örtliche Presse lohnt sich immer. Die Grundstücke sind hier in der Regel auch günstiger als beim Makler oder Hausanbieter, da keine Provisionen anfallen.
Fragen Sie einfach in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach. Nur wenn jeder weiß, dass Sie ein Haus bauen möchten, kann man Ihnen auch Grundstücke empfehlen. Unterschätzen Sie nicht das Potenzial, welches sich hier verbirgt.
Die wenigsten wissen, dass die Kirche und die Deutsche Bahn die größten Grundstücksbesitzer in Deutschland sind. Ein Kontakt in die Kirchgemeinde oder ein Blick in die Angebote der Deutschen Bahn macht also Sinn.
Die großen Immobilienportale haben kaum noch attraktive Angebote online, dass liegt einmal an den Kosten für ein Inserat, aber auch daran das diese Angebote meist von Hausanbietern geschaltet werden. Ein Blick in die Kleinanzeigenportale lohnt sich daher immer.
Ein Zusammenschluss von Bauherren lohnt sich in Gebieten, in denen Grundstücke knapp sind. Meist wird hier schon das Grundstück über die Gemeinschaft gekauft. Mit Gründung einer GbR ist der rechtliche Rahmen gesetzt und nach dem Bau wird der Besitz, also die einzelnen Grundstücke, an die Bauherren übertragen.
Aus Privat- oder Firmenbesitz heraus, Zwangsversteigerungen können attraktiv sein, wenn Bauherren ein Grundstück finden möchten. Informieren Sie sich aber vorher zu Gebühren und zu den Grundstücksangeboten.
Fakt ist, wenn Sie sich für den Bau eines Hauses entscheiden, müssen Sie die Augen offenhalten wenn es darum geht ein Grundstück zu finden. Nutzen Sie alle bekannten Quellen und Möglichkeiten in Ihrer Umgebung. Auch die regionalen Town & Country Hauskaufberater helfen Ihnen gerne bei der Grundstückssuche.
Welche Rechte am Grundstück erwirbt man?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten um das Recht zu erwerben ein Haus auf einem Grundstück zu bauen. Die geläufigsten Arten sind diese:
- ein Grundstück ganz klassisch kaufen und damit der Eigentümer werden
- ein Grundstück pachten
- (dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bebauung mit einem Einfamilienhaus meist nicht möglich ist, sondern nur die Nutzung als Garten oder als forstwirtschaftliche Fläche)
- auf das Erbbaurecht setzen
- (Mit Zahlung des Erbbauzinses an den Grundstückseigentümer haben Sie dann die Möglichkeit das Grundstück zu bebauen)
Was gibt es beim Grundstücks-Kaufvertrag zu beachten?
Wenn Sie sich für ein Grundstück entschieden haben, folgt im nächsten Schritt der Kauf des Grundstückes und damit auch der Kaufvertrag. Dieser muss in Deutschland von einem Notar angefertigt und beurkundet werden. Erst dann ist der Kauf des Grundstückes rechtskräftig. Bis dahin müssen auch die Kosten des Notars vom Käufer getragen werden – dafür können Sie sich aber auch den ausstellenden Notar aussuchen. Beim Kauf von einer Kommune oder einer Stadt wurde meist schon ein Notar mit der Ausarbeitung des Vertrages beauftragt.
Folgendes sollten Sie beim Grundstücks-Kaufvertrag beachten:
- Wenn der Verkauf des Grundstückes durch eine Kommune erfolgt, muss keine Auflassungsvormerkung vorgenommen werden. Denn die Kommune gilt in den Augen des Staates als krisensicher und insolvenzfest.
- Um die Aufgaben rund um behördliche Anforderungen und Anpassungen im Grundbuch kümmert sich ausschließlich der Notar.
- Erst wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind ist der Kaufpreis für das Grundstück fällig: alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor, die Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist erfolgt, also die Vormerkung des Käufers als neuer Grundstücksbesitzer, alle notwendigen Unterlagen für die Löschung einer evtl. Grundschuld des Verkäufers sind vorhanden, damit Einträge im Grundbuch gelöscht werden können und der Grundstückskäufer das Land lastenfrei übernehmen kann, die Gemeinde verzichtet auf ihr Vorkaufsrecht.
- Darüber hinaus sollten Sie aber trotzdem darauf achten, ob ein präziser Termin angegeben ist, bis wann der Kaufpreis für das Grundstück gezahlt werden muss.
- Stellen Sie sicher das Ihnen der Vertrag rechtzeitig, zur Voransicht, zur Verfügung gestellt wird. Spätestens zwei Wochen vor dem Termin zur Beurkundung sollte Ihnen dieser vorliegen.
Wenn Sie auf der Suche nach dem richtigen Grundstück sind, hilft Ihnen die Grundstückssuche von Town & Country Haus oder Sie wählen einen von 300 regionalen Town & Country Hauskaufberatern. Mit unserem Grundstücksuchservice haben Sie außerdem die Möglichkeit die Suche mit ihrem Town & Country Partner anzugehen.
Wo finde ich das passende Umfeld?
Wo Bauherren das passende Umfeld für den Bau eines Hauses finden ist schwer zu sagen, denn die Bedürfnisse sind ganz unterschiedlich. Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass die Auswahl eines Grundstückes eine Wahl für's Leben ist. Grundsätzlich spielen aber folgende Kriterien bei der Auswahl eine Rolle:
- Gibt es größere Lärmquellen wie Flughäfen und Hauptstraßen in der Nähe? Solche Quellen schlagen nicht nur auf's Gemüt, sondern verringern auch den Wert des Hauses und damit auch des Grundstücks.
- Gibt es Grünflächen in der näheren Umgebung? Mit Blick auf die Familie und auf die Erholung ist es wichtig sich regelmäßig in der Natur aufzuhalten.
- Wie hoch ist die Distanz zu öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen? Sind diese auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen? Haben Sie die Möglichkeit in der näheren Umgebung einzukaufen?
- Wie steht es um die Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes und wie stark ist das Grundstück an Verkehr und öffentliche Nahverkehrsmittel angebunden?
Wie empfehlen Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Checkliste zu erstellen. Einige Anregungen zu unterschiedlichen Grundstückstypen finden Sie auf unseren Seiten. Das richtige Haus zu Ihren Wünschen finden Sie in unserer HausAusstellung.
Was folgt nach dem ersten Eindruck?
Wenn Sie die erste Besichtigung des Grundstücks gemeinsam mit Besitzer oder Makler vorgenommen haben, gilt es das Grundstück auf Herz und Nieren zu prüfen. Vieles davon können Sie selbst erledigen. Unabdingbar ist aber ein Bodengrundgutachten. Dieses sollte im Preis des Hauses bereits inbegriffen sein.
Darüber hinaus können Sie zuerst die sichtbaren Grundstücksgrenzen mit den Größenangaben aus dem Angebot vergleichen. Jeder Quadratmeter bedeutet bares Geld und die Geltendmachung von Mängeln ist nach Abschluss des Kaufvertrages nur noch sehr schwer möglich. Außerdem sollten Sie prüfen ob die Bebaubarkeit des Grundstückes durch Alt- oder Baulasten beeinträchtigt ist. Diese Prüfung können Sie mit Hilfe des Altlastenregisters und des Bauverzeichnisses der jeweiligen Gemeinde vornehmen.
Alle Informationen zu Baulandarten und der Bebaubarkeit von Grundstücken haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Im Nachgang kann dann die Terminvereinbarung mit dem Notar erfolgen. Die nächsten Schritte beziehen sich auf die Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Kommt es auf die Lages des Grundstücks an?
Die Lage des Grundstückes ist entscheidend wenn es um die Werthaltigkeit der Immobile geht. Entscheidend ist aber vor allem, dass Sie sich vor Ort wohlfühlen. Um den Wert des Grundstückes richtig zu ermitteln benötigen Sie sämtliche Informationen zur Infrastruktur in der Umgebung und auch Details wie die Sonneneinstrahlung. Wichtig ist vor allem auch ob das Grundstück bereits erschlossen ist, wenn nicht kann es teuer werden. Ein Blick in den Bebauungsplan lohnt sich auch hier um zuerst die Art des Baulandes festzustellen. In Mischgebieten, also Bau- und Gewerbegebieten, kann die Lärmbelastung sehr hoch sein und der Wert des Hauses sinken.
Entscheidend bei der Lage des Grundstücks sind auch Wind- und Schneelastzone. Hier drohen unter Umständen hohe Mehrkosten beim Bau des Hauses. Darüber hinaus sollten Sie auch darauf achten ob das Grundstück in einem Erbeben- oder Hochwassergebiet liegt.
Wie groß sollte ein Grundstück sein?
Hier kommt es ganz auf den Geschmack der Bauherren an, es spielt aber auch eine Rolle für welche Art der Bebauung Grundstücke ausgelegt sind. Naturgemäß benötigt ein Reihenhaus sehr wenig Grundstücksfläche, Bungalows hingegen brauchen viel Platz. Die Grundstücksgröße für freistehende Einfamilienhäuser hat sich in den letzten Jahren bei etwa 300 – 450 Quadratmetern eingepegelt.
Ein paar Tipps zur optimalen Grundstücksgröße finden Sie hier:
Blick in die Zukunft
Möchten Sie, dass Ihre Kinder einmal mit auf dem Grundstück bauen oder wollen Sie vielleicht im Alter barrierearm bauen, müssen Sie darauf achten genug Platz zur Verfügung zu haben.
Blick ins Portmonee
Dieser Blick verrät, im Rahmen des Budgets, was überhaupt möglich ist. Die Quadratmeterpreise der meisten Grundstücke sind häufig am ortsüblichen Bodenrichtwert bemessen. Diese können aber regional sehr stark voneinander abweichen.
Blick auf die Form
Neben dem Preis und der Nutzung des Grundstücks spielt auch die Form des Grundstückes eine Rolle. Je nach gewählten Haustyp muss entschieden werden was überhaupt auf das Grundstück passt. In Gebieten mit wenigen Grundstücksangeboten ist eher das Grundstück ausschlaggebend für das Haus.
Blick nach vorne
Sie sollten außerdem beachten das große Gärten sehr reizvoll sein können, sie bringen aber auch eine Menge Arbeit mit sich. Darüber hinaus ist es auch sinnvoll infrastrukturelle Aspekte mit einzubeziehen. Große Entfernungen zu medizinischer Hilfe und Einkaufsmöglichkeiten kann im Alter sehr hinderlich sein.
Blick auf den Staat
Auch der Staat muss berücksichtigt werden. So hat dieser zwar aktuell mit dem Baukindergeld einige neue Anreize geschaffen, aber die Grunderwerbsteuer kannte in den letzten Jahren nur einen Weg – nach oben.
Was bedeutet Grenzbebauung?
Die Freude über die neu gewonnene Freiheit mit dem eigenen Haus währt nicht lange, wenn der Nachbar vor hat eine Mauer auf der Grundstücksgrenze zu errichten oder den Pavillon genau an die Grenze zu setzen. Für solche Fälle gibt es das Baurecht. Dieses regelt unter anderem Abstandsflächen und Regeln zur Grenzbebauung. Die Möglichkeiten der Grenzbebauung kann man dann anhand der Abstandsflächen mit folgenden Informationen ermitteln:
- Die Abstandsflächen erstrecken sich immer auf die volle Länge einer Fassade
- Der einzuhaltende Abstand entspricht der Gebäudehöhe, multipliziert mit einem Wert zwischen 0,25 und 1, je nach Bundesland und Bauvorschriften
Folgende Elemente spielen bei der Grenzbebauung eine zentrale Rolle:
- Dachflächen (Dachflächen die einen Neigungswinkel von mehr als 70 Grad aufweisen werden in allen Bundesländern voll zur Gebäudehöhe gerechnet)
- Balkone, Erker und Gauben (Diese Sonderelemente müssen nicht extra berechnet werden. Die Regelungen dazu sind in allen Bundesländern ähnlich)
- Garagen, Geräteschuppen und Gartenmauern (Garagen und Carports dürfen auf Abstandsflächen gebaut werden, aber nur wenn sie bestimmte Maße nicht überschreiten)
Was bedeutet „Grunderwerbsteuer“?
Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie gekauft wird. Die Hebesätze sind dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, betragen aber in der Regel zwischen 3,5 % - 6,5% des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer gehört damit, ähnlich wie Notar- und Grundbuchkosten, zu den Kaufnebenkosten und ist von zwei Faktoren abhängig: dem Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks und dem Hebesatz des Bundeslandes.
Günstigste Bundesländer sind aktuell Bayern und Sachsen. Hier fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% an. Bei einem Kaufpreis von 300.000 EUR sind das ca. 10.500 EUR. Spitzenreiter sind Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und das Saarland. Hier werden Käufer mit 6,5% Grunderwerbsteuer zur Kasse gebeten – das entspricht schon 19.500 EUR.
In Deutschland müssen Immobilien- und Grundstückskäufe über einen Notar abgewickelt und beglaubigt werden. Der Notar legt dann auch die Zahlung der Grunderwerbsteuer fest. Diese ist durch den Käufer zu übernehmen und an das Finanzamt zu zahlen. Damit ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer eine wichtige Voraussetzung, um tatsächlich Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie zu werden. Folgendes Vorgehen ist hier Standard:
1. Der Notar informiert das Finanzamt
2. Der Käufer überweist die Grunderwerbsteuer
3. Das Finanzamt erstellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
4. Der Notar legt die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Grundbuchamt vor
Wer Grundstück und Immobilie einzeln erwirbt, zahlt unter strengen Voraussetzungen nur Grunderwerbsteuer auf das Grundstück. Das funktioniert nur, wenn auf dem Grundstück noch keine Immobilie steht, also ein Neubau geplant ist. Aber genau hier hat die Sache ihren Haken: Das Finanzamt prüft diesen Vorgang sehr genau und lässt Ihnen das Steuersparmodell nur durchgehen, wenn Sie Grundstück und Immobilie von unterschiedlichen Vertragspartnern kaufen.
Vorteilhaft wirkt sich außerdem ein gewisser zeitlicher Abstand aus: Zwischen dem Kauf des Grundstücks und der Beauftragung einer Baufirma sollte eine sogenannte Schamfrist von mindestens 6 Monaten liegen. Doch selbst, wenn Sie die vertragliche Trennung und den zeitlichen Abstand einhalten, gilt: Beim kleinsten Indiz, dass der Grundstückskauf in irgendeiner Form an den Bau einer Immobilie gebunden ist, wird das Finanzamt von einem sogenannten „verbundenen Geschäft“ ausgehen und die Steuer auf den Gesamtpreis von Grundstück und Immobilie erheben.
Wie liest man einen Bebauungsplan?
Um ein Grundstück zu beurteilen und seinen Wert korrekt einzuschätzen, sind viele Informationen notwendig. Entscheidend ist zum Beispiel zu wissen, was baurechtlich erlaubt ist und was nicht.
Was, wo, wie gebaut werden darf, regelt die jeweilige Gemeinde im sogenannten Bebauungsplan (B-Plan). Diese Baupläne befinden sich normalerweise bei kommunalen bzw. Kreisbauämtern. Manche Bebauungspläne sind auch online verfügbar. Die meisten bestehen aus drei Teilen: der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung.
Welche Angaben sind im Bebauungsplan enthalten?
ein großes Grundstück später teilbar ist.
Im Bebauungsplan sind unter anderem die Art der baulichen Nutzung, die maximal bebaubare Fläche und die einzuhaltende Abstandsfläche zum Nachbarn geregelt. Dazu zählen unter anderem Geschossflächen- und Grundflächenzahl, Anzahl der gestatteten Vollgeschosse und die Bauweise, aber auch Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefe. Häufig können auch ergänzende oder ortsgestaltende Auflagen wie Dachformen, Farben, Materialien oder gar bestimmte Haustypen angegeben sein. Auch Angaben über Stellplätze für PKWs, Spielplätze, Grünanlagen oder Stellflächen für Mülltonen können enthalten sein. Außerdem wird festgelegt, ob ein großes Grundstück nachträglich geteilt und mit weiteren Häusern bebaut werden darf.
Darüber hinaus ist auch ersichtlich, was in der Nachbarschaft in Zukunft noch gebaut werden kann, also ob zum Beispiel eine Firma in der Nähe bauen darf. Die Regelungen können als kommunal geltendes Recht nicht umgangen werden. Ausnahmeregelungen sind nur möglich, wenn diese bereits im Bebauungsplan vorgesehen sind.
Ansonsten gilt: alles was nicht im B-Plan geregelt ist, kann frei bestimmt werden, solange in die Umgebung passt.
Normalerweise gibt es zu jedem Grundstück einen entsprechenden Bebauungsplan. Sollte noch keiner vorhanden sein, gilt Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Nach diesem müssen sich Neubauten an vorhandenen Häusern orientieren. Die zuständige Behörde erwägt dann im Einzelfall, was erlaubt ist und was nicht. Hierfür ist aber eine kostenpflichtige Bauvoranfrage notwendig.
Was muss beim Baurecht beachtet werden?
Um ein Haus auf einem Grundstück bauen zu dürfen, benötigen Sie die Baugenehmigung. Diese bekommen Sie allerdings nur, wenn Sie das Baurecht für das betreffende Grundstück haben. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf des Grundstückes, ob dafür ein Baurecht besteht. Um die Bebaubarkeit einer Fläche festzustellen muss diese planungs- und baurechtlich beurteilt werden. Falls Sie das Grundstück nicht selbst beurteilen können, gibt es auch die Möglichkeit die Bebaubarkeit mit den zuständigen Ämtern wie Gemeinde oder Bauamt sowie einem Architekten zu klären. Verlassen Sie sich hierbei nicht auf mündliche Zusagen, sondern lassen Sie sich immer einen schriftlichen Beleg in Form einer behördlichen Darlegung geben. Um das Grundstück selbst beurteilen zu können, sollten Sie die folgenden drei Kriterien beachten:
1. Grundstück innerhalb eines Ortes mit Bebauungsplan
Befindet sich Ihr Grundstück in einer Ortschaft mit Bebauungsplan, können Sie beruhigt sein. In dem Bebauungsplan ist genau aufgelistet was Sie bauen dürfen. Sie haben in diesem Fall fast immer Baurecht, falls die Erschließung gesichert ist und ihr Bauvorhaben den Anforderungen entspricht.
2. Bauen innerhalb von „Im Zusammenhang bebauter Ortsteile“
Sollte es für Ihr Grundstück keinen Bebauungsplan geben, können Sie schauen, ob sich die Fläche eventuell im Zusammenhang bebauter Ortsteile befindet. Dies ist ein Gebiet, welches trotz Baulücken den Eindruck der Zugehörigkeit zur Gemeinde erweckt. Ist das der Fall, können Sie ein Baurecht ableiten, insofern die Erschließung gesichert ist. Erkundigen Sie sich allerdings im Zweifel bei der Gemeinde, ob das auch tatsächlich zutrifft und was Sie dort genau bauen dürfen.
3. Grundstück im Außenbereich eines Ortes
Falls sich ein Grundstück im Außenbereich eines Ortes und des Bebauungsplanes befindet, ist es sehr schwierig das Baurecht zu erhalten. In diesem Fall geht das meist nur, wenn Sie ein Grundstück geerbt haben und sich dort ein abrissfälliges Haus befindet. Dann dürfen Sie an die gleiche Stell ein neues Haus bauen. Befindet sich auf dem Grundstück jedoch noch kein Wohngebäude, dürfen Sie hier mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht bauen. Diese Flächen sind meist für Energieerzeugungs- oder Industriebetriebe vorgesehen, da innerhalb der Orte dafür meist kein Platz ist.
Wie sehen die gesetzlichen Regelungen zum Baurecht aus?
Das Baurecht wird in verschiedene Gesetzen und Verordnungen geregelt. IN Deutschland wird zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht unterschieden. Das private Baurecht beschäftigt sich mit dem Grundeigentum oder dem Nachbarschaftsrecht. Das öffentliche Baurecht hingegen befasst sich mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Darin sind Regelungen festgelegt wie und ob Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen.
Kann ein Nachbar etwas gegen das Bauvorhaben tun?
Falls sich ein Nachbar beschwert, muss er erst einmal Eigentümer des Grundstückes sein. Sollte er nur Mieter oder Pächter sein, kann er nichts ausrichten. Der Nachbar könnte eine Klage innerhalb einer bestimmten Frist einreichen. Aber machen Sie sich in diesem Zusammenhang keine Sorgen. In Siedlungen oder Ähnlichem kommen diese Fälle sehr selten vor, da die Menschen dort wissen, dass freie Grundstücke bebaut werden. Sie können auch bei der Besichtigung des Grundstückes schon einmal Kontakt zu Ihren zukünftigen Nachbarn aufnehmen, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Tücken beim Grundstückskauf – Das sollten Sie beachten!
Der Traum vom Eigenheim geht nur in Erfüllung, wenn Sie für Ihr Traumhaus auch ein passendes Grundstück finden. Der erfolgreiche Kauf eines Grundstücks ist nicht so einfach und es gilt einige Punkte zu beachten.
Tipp 1: Haus und Grundstück müssen zusammenpassen
Sie sind glücklich endlich ein Grundstück gefunden zu haben, dass von der Lage und vom Preis her passt. Dies nützt jedoch nichts, wenn Grundstück und Haus nicht zusammenpassen. Nicht nur die Größe des Grundstücks muss stimmen, sondern zum Beispiel auch die Ausrichtung und Lage.
Wenn Sie sich ein schönes, zweigeschossiges Haus mit hell grünem Putz und dunklen Ziegeln ausgesucht haben, aber ein Grundstück in einem Wohngebiet haben, wo nur anderthalbgeschossige Häuser mit roten Dachziegeln erlaubt sind, kommt es zu Problemen.
Tipp 2: Bebauungsplan und Grundbuch sollten vor dem Grundstückskauf geprüft werden
Die wichtigsten Informationen rund um ein Grundstück sind im Bebauungsplan und im Grundbuch zu finden. Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie unbedingt den Bebauungsplan und das Grundbuch prüfen bzw. prüfen lassen.
Das Grundbuch ist ein amtlich-öffentliches Verzeichnis von Grundstücken. Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse geregelt. Außerdem werden hier eventuell vorhandene Rechte weiterer Personen vermerkt. So kann es sein, dass zum Beispiel dem Nachbarn bestimmte Wegerechte eingeräumt werden müssen oder die Verlegung neuer Gas- oder Telefonleitungen geduldet werden muss. Sollten auf dem Grundstück noch Schulden eines Vorbesitzers offen sein, so ist dies ebenfalls im Grundbuch vermerkt.
Der Bebauungsplan regelt, was auf dem jeweiligen Grundstück gebaut werden darf, und was nicht. Strikte Bebauungspläne schreiben sogar die Farbe der Dachziegeln vor. Andere regeln lediglich die maximal zulässige Höhe eines Hauses und Abstandsflächen zum Nachbarn. Darüber hinaus wird im Bebauungsplan festgelegt, welcher Art das Baugebiet ist. So gibt es nicht nur reine Wohngebiete und Industriegebiete, sondern auch Mischformen. In Mischgebieten kann es passieren, dass nicht nur Einfamilienhäuser gebaut werden, sondern sich auch Gewerbe oder gar Industriebetriebe ansiedeln.
Tipp 3: Kosten beim Grundstückskauf
Wer ein Grundstück kauft, darf nicht nur den reinen Preis für das Grundstück einkalkulieren. Beim Grundstückskauf fallen weitere Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und weitere Gebühren wie zum Beispiel für den Eintrag ins Grundbuch an. Wenn Sie einen Makler für die Grundstückssuche beauftragen, müssen Sie außerdem die Provision bezahlen.
Wichtig ist auch zu erklären, ob noch zusätzliche Erschließungskosten für das Grundstück anfallen. Für manche Grundstücke besteht zwar Baurecht, jedoch sind noch bauliche Maßnahmen notwendig wie zum Beispiel der Anschluss an die Kanalisation, an die Energieversorgung oder an das Straßen- und Wegenetz. Ob ein Grundstück voll erschlossen ist oder nicht, ist im Bebauungsplan vermerkt.
Um böse Überraschungen und damit unvorhergesehene Nachfinanzierungen beim Hausbau zu vermeiden, ist es wichtig, sich so genau wie möglich über den Grundstückszustand zu informieren. So kann es durchaus sein, dass auf dem ehemaligen Gelände einer Chemiefabrik plötzlich Baugrundstücke entstehen. Deshalb ist es wichtig, den Boden auf Altlasten zu prüfen. Ärgerlich können für Bauherren auch große Steine oder archäologische Funde beim Beginn der Bauarbeiten werden.
Damit Sie sichergehen können, dass Ihr Wunschgrundstück frei von Altlasten ist, sollten Sie das Grundbuch vor dem Grundstückskauf genau prüfen. Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben und der Hausbau starten soll, lassen Sie vorher in jedem Fall ein Bodengutachten durchführen. Im Idealfall bietet Ihnen Ihre Baufirma eine FinanzierungSumme-Garantie, die eintritt, falls auf dem Grundstück Altlasten oder andere Dinge, die den Hausbau verhindern, beseitigt werden müssen.
Tipp 4: Professionelle Unterstützung beim Grundstückskauf
Die Suche nach einem Grundstück für Ihr Traumhaus ist eine komplexe Aufgabe. Es gilt vieles zu beachten und es lauern verschiedene Tücken beim Grundstückskauf, vor allem für unerfahrene Bauherren. Deshalb sollten Sie sich von Profis unterstützen lassen.
Eine Möglichkeit wäre einen Makler mit der Grundstückssuche zu beauftragen. Diese nehmen jedoch teilweise sehr hohe Provisionen. Eine andere Möglichkeit ist, sich Hilfe bei Baufirmen zu suchen. Diese haben häufig neben Häusern auch Grundstücke in verschiedenen Orten im Angebot. Der Grundstücksservice von Town & Country Haus unterstützt Bauherren zum Beispiel nicht nur bei der Suche nach einem Grundstück, sondern auch bei allen anderen Angelegenheiten, die mit einem Grundstückskauf zusammenhängen.
Gemeinsam ein Grundstück finden: Bau von Doppelhäusern in Ballungsgebieten immer beliebter
Nicht nur Wohnungen sind in Ballungszentren knapp und teuer. Auch bezahlbare Grundstücke sind kaum zu finden. Für immer mehr Menschen wird deshalb der Bau eines Doppelhauses eine attraktive Alternative zum klassischen Einfamilienhaus.
Laut des „bau-o-meter“ der aproxima - Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung wollen 17 Prozent der befragten Bauinteressierten im Einzugsbereich von Großstädten bauen. Manche Bauherren können oder wollen nicht auf die Nähe zu den Ballungszentren verzichten. Das Problem ist, dass die hohen Grundstückspreise meistens das Baubudget sprengen.
Nicht nur bei den Wohnungsmieten, auch bei den Grundstückspreisen liegen Hamburg und München an der Spitze. Während in der bayrischen Metropole ungefähr zwischen 1.000 bis 1.700 Euro pro m2 Bauland gezahlt werden müssen, sind es in der Hafenstadt teilweise bis zu 2.800 Euro. Etwas weniger müssen Bauherren im Umland von Ballungszentren investieren. Hier liegt der Quadratmeterpreis zwischen 100 bis zu 1.000 Euro. Vergleichsweise günstig sind die ostdeutschen Großstädte Dresden und Leipzig, wo für ein Grundstück ca. 200 bis 500 Euro pro m2 investiert werden müssen. Deshalb ist für viele Bauherren der Bau eines Doppelhauses eine interessante Alternative, um den Traum vom Eigenheim im Einzugsgebiet von Ballungszentren bezahlbar zu machen.
Town & Country Haus bietet zum Beispiel Doppelhaus Aura 136 an, dass mit seinen besonders kompakten Außenmaßen auch auf vergleichsweise kleinen Grundstücken Platz findet. Wenn zwei Familien sich entschließen gemeinsam ein Haus zu bauen, bleibt mehr Baubudget für das Grundstück. So wird der Hausbau in Stadtnähe möglich.
Zwei Bauherren – ein Doppelhaus: das gibt es zu beachten
Der Vorteil eines Doppelhauses ist, dass sich zwei Familien die Kosten für Haus, Grundstück und Baunebenkosten teilen können. Wichtig ist jedoch, egal ob man gemeinsam mit Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten baut, das klare Regelungen getroffen werden.
Am sichersten ist die Gründung einer Baugemeinschaft in Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Dabei wird ein Gesellschaftsvertrag gemeinsam mit einem Notar aufgesetzt. In diesem Vertrag kann bestimmt werden, wie die Baufinanzierung aufgeteilt wird und wer welchen Teil vom Haus nutzt. Am Ende des gemeinsamen Hausbaus wird die GbR wieder aufgelöst und das Eigentum an die jeweiligen Gesellschafter übertragen. Bei der Suche nach einem Grundstück muss darauf geachtet werden, dass genug Platz für den Bau eines Doppelhauses vorhanden ist und ob der Bebauungsplan dies überhaupt zulässt. Außerdem sollte das Bauland bereits voll erschlossen, also am städtischen Versorgungsnetz angeschlossen sein. Gerade in beliebten Baugebieten ist es schwierig ein Grundstück zu bekommen. Deshalb unterstützen wir unsere Bauherren bei der Suche nach geeignetem Bauland ohne dabei teure Gebühren wie Makler zu verlangen.
Grundstückspreise: Das Traumhaus steht meistens auf dem Land
Rund 80 Prozent der Mieter in Deutschland wünschen sich nichts sehnlicher als ein Eigenheim. Doch viele trauen sich nicht, ihre Wohnträume zu verwirklichen. Laut der „Wohntraumstudie 2017“ des IMWF - Institut für Management und Wirtschaftsforschung sind die mancherorts stark gestiegenen Immobilienpreise sowie ein zu geringes Angebot an bezahlbarem Bauland vor allem in den Großstädten abschreckend für Menschen, die vom Bau der eigenen vier Wände träumen. Rund 51 Prozent der knapp 1.800 befragten Bauinteressenten fürchten vor allem Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Fast 40 Prozent glauben, dass sie ihr Traumhaus nicht finden werden.
Vorbehalte gegenüber dem Bau eines Eigenheims haben insbesondere Mieter in den Metropolen Hamburg, Frankfurt, Berlin und München sowie in den entsprechenden Ballungsräumen. Dort sind die Immobilienpreise, nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Reihenhäuser und erst recht für freistehende Eigenheime in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Das macht es für Familien mit einem normalen Einkommen fast unmöglich, dort ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.
Anders in eher ländlichen Regionen und auch in den mittelgroßen Städten der Einzugsgebiete rund um die Großstädte. Hier herrscht in der Regel kein Mangel an erschlossenem Bauland. Im Gegenteil! Vor allem kleinere Kommunen unternehmen verstärkte Anstrengungen, nicht mehr benötigte Grundstücke umzuwidmen, um darauf Wohnimmobilien zu errichten. Kleinere Städte und Gemeinden sind am Zuzug insbesondere junger Familien interessiert, weil dies nicht zuletzt ihren Anteil an den Steuerzuweisungen durch die jeweilige Landesregierung erhöht.
Nach statistischen Erkenntnissen von Town & Country Haus ist der Bau eines frei stehenden Eigenheims in ländlichen Gebieten für 250.000 bis 280.000 Euro möglich – inklusive Grundstücks- sowie Erwerbsnebenkosten. In Großstädten und erst recht in Metropolen würde das gleiche Eigenheim wegen der hohen Grundstückspreise und je nach Lage in der Spitze doppelt so viel kosten. Doch das Traumhaus außerhalb der Großstädte überzeugt nicht nur aufgrund der niedrigeren Kosten. Auch in Bezug auf die Lebensqualität bieten ländliche Regionen viele Vorteile. So können zum Beispiel die Kinder mit mehr Freiheiten aufwachsen.