Verbot ab 2026: Kommt das Aus für die Ölheizung?
Ab dem Jahr 2026 dürfen in Deutschland keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden - so sieht es der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Doch soll es zahlreiche Ausnahmeregelungen geben. Das müssen Hausbesitzer wissen.
Im Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes abgesegnet. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden und damit den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu senken. Erreicht werden soll dies unter anderem durch eine effiziente Anlagentechnik und den Ausbau Erneuerbarer Energien. Fossile Energieträger, die für einen Großteil der CO2-Emissionen verantwortlich sind, sollen dagegen Schritt für Schritt aus den Heizungskellern verschwinden. Damit einher geht das Verbot von Ölheizungen: Ab 2026 dürfen grundsätzlich keine neuen Anlagen mehr installiert werden. Allerdings enthält der Regierungsentwurf zahlreiche Ausnahmen.
Wann darf eine Ölheizung eingebaut werden?
So dürfen Ölheizungen weiterhin in Betrieb genommen werden, wenn ein Teil des Wärme- und Kältebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt wird. Dazu zählen thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Scheitholz- und Pelletöfen oder auch Wärmepumpen. Die Regelung ist nicht neu: Für den Neubau schreibt bereits heute das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) die anteilige Nutzung Erneuerbarer Energien vor. Es gelten bestimmte Mindestwerte, die ins neue Gebäudeenergiegesetz übernommen werden sollen. Anders sieht es bei Bestandsbauten aus: Wie hoch der Deckungsanteil hier sein muss, bleibt offen. Kritiker befürchten, dass das Einbauverbot mit Alibilösungen, etwa durch die Installation von Mini-Anlagen, umgangen werden könnte.
Hausbesitzer können nach wie vor eine Ölheizung einbauen, wenn folgende Faktoren gegeben sind:
- Gas- oder Fernwärmeanschluss liegen nicht am Grundstück an.
- Die anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch Erneuerbare Energien ist technisch nicht möglich.
- Die Nutzung Erneuerbarer Energien führt zu einer „unbilligen Härte“.
Eine „unbillige Härte“ liegt dann vor, wenn eine Maßnahme Konsequenzen nach sich zieht, die nicht im Verhältnis zur beabsichtigten Zielsetzung stehen.
Heizungstausch wird belohnt
Allerdings sieht der Gesetzgeber auch Anreize zum Umstieg vor: Hausbesitzer, die schon vor dem Verbot der Ölheizung auf ein klimafreundliches Heizsystem umrüsten wollen, sollen mit einer Austauschprämie belohnt werden. Vorgesehen ist ein Zuschuss von 40 Prozent der Investitionskosten. Wo eine rein regenerative Wärmeversorgung nicht möglich ist, können auch Gasheizungen gefördert werden - vorausgesetzt, es werden anteilig Erneuerbare Energien in das Konzept eingebunden. Ob die Austauschprämie auf eine Höchstsumme gedeckelt wird, ist derzeit noch unklar.
Geplant ist zudem eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Wer seine alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut oder das Haus dämmt, soll künftig bis zu 20 Prozent der Kosten - verteilt über drei Jahre - von der Steuer absetzen können. Schon heute profitieren Sanierer und Modernisierer von verschiedenen Förderprogrammen: So gewähren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW attraktive Zuschüsse. Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
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