Energiesparend in die Zukunft
Klimaschutzpaket: CO2-Preis soll Emissionen senken
Die Bundesregierung möchte im Kampf gegen die Erderwärmung die Treibhausgase deutlich senken. Um das zu erreichen, hat sie mit dem Klimaschutzpaket einen weitreichenden Maßnahmenplan auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Bestandteil ist die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme. Worauf müssen sich Verbraucher zukünftig einstellen?
Mit dem neuen Klimaschutzgesetz, das im November 2019 vom Bundestag verabschiedet wurde, hat Deutschland als erstes Land der Welt seine Klimaziele verbindlich festgeschrieben. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Bereits im September legte die Bundesregierung im Rahmen ihres Klimaschutzpakets dazu ein Bündel an Maßnahmen vor. Schritt für Schritt sollen diese nun rechtlich verankert werden.
Der Handel mit Verschmutzungsrechten
Eine grundlegende Neuerung ist die Einführung eines CO2-Preises für die Bereiche Wärme und Verkehr. Die Idee dahinter: Wer für den Ausstoß von Treibhausgasen verantwortlich ist, soll dafür bezahlen. Konkret bedeutet das: Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin handeln, müssen ab 2021 für jede Tonne CO2, die ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten erwerben. Dazu wird ein nationales Emissionshandelssystem etabliert. Für die ersten fünf Jahre ist ein Festpreissystem geplant. Zunächst soll der Preis bei 10 Euro pro Tonne CO2 liegen und sich bis 2025 schrittweise auf 35 Euro pro Tonne erhöhen. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann innerhalb einer festgelegten Spanne am Markt und wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
Auswirkungen auf die Verbraucher
Doch was bedeutet diese Regelung für Verbraucher? Sie müssen sich darauf einstellen, dass die Mehrkosten an sie weitergegeben werden. Für Benzin und Diesel ist anfangs mit einer Preissteigerung von rund 3 Cent pro Liter zu rechnen. Bis 2025 steigen die Preise an der Zapfsäule um 10,5 Cent. Auch das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer. Da die Preise vorab feststehen, ist der Prozess nach Ansicht der Bundesregierung jedoch planbar: So können Verbraucher mittelfristig auf die Preisentwicklungen reagieren und auf klimaschonende Technologien umsteigen.
Geplante Entlastungen
Die zusätzlichen Einnahmen durch die CO2-Bepreisung sollen zum einen in Klimaschutzmaßnahmen fließen und zum anderen den Bürgern als Entlastung wiedergegeben werden. Geplant ist beispielsweise die Erhöhung der Pendlerpauschale um 5 Cent - allerdings erst ab dem 21. Kilometer und befristet bis Ende Dezember 2026. Steigende Heizkosten sollen durch die Erhöhung des Wohngeldes abgefangen werden. Auch hinsichtlich der Stromkosten wird es Entlastungen geben: So soll die EEG-Umlage ab 2021 schrittweise sinken. Wärmepumpen und E-Autos könnten dann günstiger betrieben werden.
Für Hausbesitzer werden zudem mehr Anreize geschaffen, auf klimafreundliche Anlagen umzusteigen und Energie zu sparen. Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sowie eine Austauschprämie für alte Ölheizungen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Das Aus für die Ölheizung?".
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